Strafrechtliche Fragestellungen bestimmen ganz wesentlich die öffentliche Wahrnehmung der Forensischen Psychiatrie. Denn forensisch- psychiatrische Gutachter beschreiben im Strafprozess grundlegende Merkmale einer Täterpersönlichkeit, erhellen Motive primär unverständlicher Tathandlungen und zeichnen delinquente und psychopathologische Entwicklungen nach - immer im Bemühen um eine möglichst sichere Abgrenzung von psychisch kranken und gewöhnlichen Straftätern.
Im ISFP werden Gutachten zur Fragen der Schuldfähigkeit und zur Prognose angefertigt, um die forensisch-psychiatrischen Voraussetzungen für die Anwendung der §§ 20/21 StGB sowie der §§ 63,64 und 66 zu überprüfen.
Außerdem werden im strafrechtlichen Gebiet auch Gutachtenaufträge zur Fragen der Verhandlungsfähigkeit, Zeugentüchtigkeit oder der Haft- und Vollzugstauglichkeit übernommen.
Zivilrechtliche Fragestellungen kommen in der Forensischen Psychiatrie deutlich häufiger vor als strafrechtliche Fragestellungen. Dabei werden unterschiedliche Themengebiete berührt:
- Geschäftsfähigkeit mit ihren speziellen Unterformen Testierfähigkeit, Deliktfähigkeit und Prozessfähigkeit
- Betreuungsrecht und zivilrechtliche Unterbringung
- Arzthaftungsrecht
- Familienrechtliche Fragestellungen zur Erziehungsfähigkeit oder zur Kindeswohlgefährdung durch (fraglich) psychisch auffällige Elternteile.
Im ISFP werden Gutachtenaufträge zu allen genannten Bereichen und Themengebieten übernommen.
Da sich psychische und Verhaltensstörungen auf sämtliche psychosozialen Funktionen und Aktivitäten und damit auch auf die Teilhabe am beruflichen und allgemeingesellschaftlichen Leben auswirken können, hat die Forensische Psychiatrie bei sozialrechtlichen Fragestellungen einerseits Art und Ausmaß von psychischen Krankheiten und daraus resultierenden Behinderungen zu beurteilen. Andererseits muss häufig die Kausalität zwischen einem (schädigenden) Ereignis und der psychischen Verfassung geklärt werden.
Im ISFP werden Gutachten zu Fragestellungen von psychischer Krankheit und Behinderungen in den unterschiedlichen Bereichen des Sozialrechts erarbeitet, nämlich vor allem im Rentenrecht und Unfallentschädigungsrecht (Minderung der Erwerbsfähigkeit, EU-Rente) sowie im Entschädigungsrecht (Grad der Schädigungsfolgen, Begutachtungen im Rahmen des OEG).