Konsildienst
Konsilanforderung
Normalfall: Bitte senden Sie einen Konsilschein an die Ambulanz, Fax: 5148.
Notfall: Bitte rufen Sie uns an! Ambulanz: 2561 oder Zentrale: 2681 oder 2682.
Zusätzlich benötigen wir einen Konsilschein per Fax.
Der Psychiatrische Konsiliardienst berät in psychiatrischen, psychotherapeutischen, suchtmedizinischen und
psychosozialen Fragen. Anfragen können aus allen anderen medizinischen Disziplinen des Universitätsklinikums
Kiel und der II. Medizinischen Klinik am Städtischen Krankenhaus Kiel gestellt werden.
Eine unmittelbare telefonische Kontaktaufnahme des Konsildienstes ist wegen der für die Patienten unabdingbaren
ruhigen Gesprächsatmosphäre nicht allgemein praktikabel. Wenn eine telefonische Rücksprache ohne Verzug
dennoch benötigt wird, kann diese über die Ambulanz oder die Zentrale vermittelt werden, die rund um die Uhr
besetzt sind und den Konsildienst jederzeit erreichen können.
Bitte tragen Sie auf dem Konsilschein die Patientendaten, Ihre Erreichbarkeit, Diagnosen und Fragestellung ein.
Bitte erleichtern Sie uns die Einschätzung der Dringlichkeit, indem Sie ggf. "Notfall" oder "dringlich" und eine kurze
Begründung notieren.
Die konsiliarische Notfallversorgung im Nachtdienst und an Wochenenden erfolgt durch die diensthabenden
Oberärztinnen und Oberärzte. Bitte nehmen Sie über die Ambulanz oder die Zentrale telefonisch Kontakt auf und
senden Sie uns zusätzlich einen Konsilschein per Fax.
Kontakt
Dr. Christian Schulz-Du Bois (Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Arzt für Neurologie)
Frau Sükran Erdag (Ärztin)
Zentrale: Tel. 0431 / 9900 - 2681 oder - 2682 Ambulanz: Tel. 0431 / 9900 - 2561, Fax: 0431 / 9900 - 5148
E-Mail: Dr. Christian Schulz-Du Bois, Sükran Erdag oder Konsildienst.
Patientenversorgung
- Diagnostik psychischer Störungen und Beratung über Therapiemöglichkeiten
- Psychopharmakologische und psychotherapeutische Mitbehandlung von Patienten mit psychischen Erkrankungen
- Indikationsstellung und Vermittlung von ambulanten oder stationären störungsspezifischen psychiatrisch-psychotherapeutischen Weiterbehandlungen bei Depression, Psychose, Abhängigkeitserkrankung, Borderline-Persönlichkeitsstörung u.a.
- Beratung und Hilfsangebote für Probleme des sozialen, beruflichen oder finanziellen Alltags in Kooperation mit dem Sozialpädagogischer Fachdienst
- Krisenintervention bei Suizidversuchen
- Therapieempfehlungen für Suchtpatienten mit Entzugssymptomatik, Intoxikationen oder laufenden Substitutionsprogrammen
- Gutachterliche Stellungnahmen, z.B. zur Frage der Einwilligungsfähigkeit, und Einleitung von Unterbringungs- oder Betreuungsverfahren
- Vorbeugende Beratung und Aufklärung über sich möglicherweise entwickelnde Erkrankungen, wie z.B. Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen
- Beratung von Stationsteams in der Betreuung von Patienten mit psychischen Störungen oder von "schwierigen" oder incomplianten Patienten
- Konsiliar- und Liaisontätigkeit
- Konsiliarische Notfallversorgung (im Nachtdienst und an Wochenenden von der/dem diensthabenden Oberärztin/Oberarzt geleistet)
- Spezialsprechstunden, z.B. für transplantierte Patienten, Patienten mit chonisch-entzündlichen Darmerkrankungen, Parkinsonpatienten, schwangere Patientinnen oder Mütter mit kleinen Kindern
Forschung
Neben der klinischen Tätigkeit wird an unserer Klinik auch konsilspezifische Forschung betrieben. Nähere Informationen zu Forschungsprojekten des Konsildienstes finden Sie auf den Forschungsseiten der Website.
Weiterbildung
Zuerst ist hierzu die Weiterbildung in Konsiliarpsychiatrie im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Facharzt für Psychotherapeutische Medizin zu nennen. Weitere Lehrangebote mit einem Schwerpunkt auf psychopharmakologischen Fragestellungen befinden sich auf den Seiten zur Weiterbildung und zu den Kolloquien. Außerdem finden Fortbildungsveranstaltungen im Universitätsklinikum zu psychiatrisch-psychotherapeutischen Themen statt.
Procedere
Konsile werden in den meisten Fällen am selben oder am folgenden Arbeitstag durchgeführt. Durchgeführte Konsile werden dokumentiert, es wird sofort eine schriftliche Diagnose und Therapieempfehlung gegeben, die nach Möglichkeit mit behandelndem Arzt und Pflegeteam besprochen wird. Bei der psychopharmakologischen Behandlung wird die somatische Komorbidität berücksichtigt. Bei psychotherapeutischen Interventionen ist die Verweildauer der Patienten ein limitierender Faktor. Eine psychiatrische Therapie mit psychotherapeutischen Gesprächen kann aus Kapazitätsgründen üblicherweise im Rahmen der Konsiliarpsychiatrie nicht erfolgen. Deshalb muss häufig das Augenmerk auf die ambulante, teilstationäre oder stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische oder psychosomatische Weiterbehandlung gerichtet werden.
Warum ist ein Konsiliardienst notwendig?
Bei etwa 30-50% der Patienten in internistischen und chirurgischen Abteilungen der Krankenhäuser bestehen auch psychische Erkrankungen, davon ist ein wesentlicher Anteil aktuell behandlungsbedürftig. Am häufigsten sind Depressionen und organisch bedingte psychische Störungen. Die gestellten Diagnosen umfassen aber das gesamte Spektrum psychischer Störungen. In der Mehrzahl handelt es sich nicht um "typische psychiatrische Patienten", die in psychiatrischen Praxen oder Kliniken vorstellig werden, sondern um Patienten, die im Rahmen ihrer körperlichen Erkrankung erhebliche Bewältigungsprobleme und Belastungsreaktionen aufweisen oder um körperlich kranke Menschen mit einer psychiatrischen Nebendiagnose. Bei einem kleineren Teil der Patienten ist eine psychische Störung aus der Vorgeschichte bekannt. Beim Großteil der Patienten wird eine Störung erstmals diagnostiziert, z.B. im Rahmen eines Suizidversuches oder bei Auftreten eines Entzugssyndroms oder tritt erstmals akut auf, wie z.B. bei den postoperativen deliranten Syndromen. Eine große diagnostische und therapeutische Herausforderung stellt eine Gruppe von Patienten dar, deren körperliche Beschwerden auf psychischen Störungen beruhen, selten auch einmal bei verdeckter oder offener Selbstschädigung. Werden diese Patienten nicht identifiziert und wird keine psychiatrisch-psychotherapeutische Mitbehandlung in die Wege geleitet, kann dies die körperliche Krankheit verschlechtern, die Mortalität erhöhen und Krankenhausliegezeiten verlängern. Mitbehandlung kann den Leidensdruck mindern, die Qualität der Behandlung verbessern und in einigen Bereichen Kosten senken.





