Schwerpunkt Konsil
Inhalt:
- Team und Kontakt
- Einleitung
- Patientenversorgung
- Warum ist der Konsildienst notwendig?
- Angebot für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen
- Forschung
- Weiterbildung
Team und Kontakt
Ärztinnen und Ärzte: Dr. Christian Schulz-Du Bois, Frau Sükran Erdag
Konsilanforderung: Bitte folgen Sie dem Hyperlink zum Fachdienst Konsil.
Zentrale: Tel. 0431 / 9900 - 2681 oder - 2682 Ambulanz: Tel. 0431 / 9900 - 2561, Fax: 0431 / 9900 - 5148
Einleitung
Etwa 30-50% aller somatisch erkrankten Patienten leiden zusätzlich unter einer psychischen Beeinträchtigung, welche die Kriterien einer psychiatrischen Erkrankung erfüllt. Eine Mitbehandlung der psychischen Beeinträchtigungen führt zu besseren Behandlungserfolgen bei der primären Erkrankung und zu einer Minderung des Leidensdrucks bei den Patienten.
Patientenversorgung
Der Konsildienst übernimmt die Beratung der anderen medizinischen Disziplinen des Universitätsklinikums Kiel und der II. Medizinischen Klinik am Städtischen Krankenhaus und deren ambulanter und stationärer Patienten in psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Fragen:
- Diagnostik psychischer Störungen und Beratung über Therapiemöglichkeiten
- Psychopharmakologische und psychotherapeutische Mitbehandlung von Patienten mit psychischen Erkrankungen
- Indikationsstellung und Vermittlung von ambulanten oder stationären störungsspezifischen psychiatrisch-psychotherapeutischen Weiterbehandlungen bei Depression, Psychose, Abhängigkeitserkrankung, Borderline-Persönlichkeitsstörung u.a.
- Beratung und Hilfsangebote für Probleme des sozialen, beruflichen oder finanziellen Alltags in Kooperation mit dem Sozialpädagogischer Fachdienst
- Krisenintervention bei Suizidversuchen
- Therapieempfehlungen für Suchtpatienten mit Entzugssymptomatik, Intoxikationen oder laufenden Substitutionsprogrammen
- Gutachterliche Stellungnahmen, z.B. zur Frage der Einwilligungsfähigkeit, und Einleitung von Unterbringungs- oder Betreuungsverfahren
- Vorbeugende Beratung und Aufklärung über sich möglicherweise entwickelnde Erkrankungen, wie z.B. Angststörungen oder posttraumatische Belastungsstörungen
- Beratung von Stationsteams in der Betreuung von Patienten mit psychischen Störungen oder von "schwierigen" oder incomplianten Patienten
- Konsiliar- und Liaisontätigkeit
- Konsiliarische Notfallversorgung (im Nachtdienst und an Wochenenden von der/dem diensthabenden Oberärztin/Oberarzt geleistet)
- Spezialsprechstunden, z.B. für transplantierte Patienten, Patienten mit chonisch-entzündlichen Darmerkrankungen, Parkinsonpatienten, schwangere Patientinnen oder Mütter mit kleinen Kindern
Warum ist der Konsildienst notwendig?
Etwa 30-50% aller nicht-psychiatrischen Krankenhauspatienten leiden zusätzlich zu ihrer somatischen Erkrankung an einer psychischen Beeinträchtigung, welche die Kriterien einer psychiatrischen Erkrankung erfüllt. Selbstverständlich sind nicht bei allen diesen Personen psychiatrische Interventionen notwendig. Das alleinige Vorliegen einer psychiatrischen Erkrankung macht nicht in jedem Fall die Anforderung eines Konsils erforderlich.
Die Anforderung eines Konsils ist abhängig von:
- Schwere und Akuität der Erkrankung
- Relevanz einer Therapie für das zu erreichende Behandlungsziel
- Dauer der stationären Behandlung
Die gestellten Diagnosen umfassen das gesamte Spektrum psychischer Störungen. Doch in der Mehrzahl handelt es sich nicht um "typische" Patienten, die in psychiatrischen Praxen oder Kliniken vorstellig werden, sondern um Patienten, die im Rahmen ihrer körperlichen Erkrankung erhebliche Bewältigungsprobleme und Belastungsreaktionen aufweisen oder um körperlich kranke Menschen mit einer psychiatrischen Nebendiagnose. Bei einem kleineren Teil der Patienten ist eine psychische Störung aus der Vorgeschichte bekannt. Beim Großteil der Patienten wird eine Störung erstmals diagnostiziert, z.B. im Rahmen eines Suizidversuches oder bei Auftreten eines Entzugssyndroms oder tritt erstmals akut auf wie z.B. bei den postoperativen deliranten Syndromen. Eine große diagnostische und therapeutische Herausforderung stellt die kleinere Gruppe der Patienten dar, deren körperliche Beschwerden auf psychischen Störungen beruhen, wie bei verdeckter und offener Selbstschädigung.
Nachteile einer fehlenden Mitbehandlung:
- Verschlechterung der körperlichen Krankheit
- Erhöhung der Mortalität
- Verlängerung von Krankenhausliegezeiten
Vorteile einer Mitbehandlung:
- Minderung von Leidensdruck
- Verbesserung der Qualität der Behandlung
- Kostensenkung in einigen Bereichen
Angebot für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen
Der Psychiatrische Konsildienst kann auch von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kontaktiert werden, z.B. um eine konsiliarpsychiatrische Mitbehandlung ihrer Patienten im Falle eines stationären Aufenthaltes im Voraus zu planen, falls diese benötigt wird.
Kontaktaufnahme: Bitte folgen Sie dem Hyperlink zum Fachdienst Konsil.
Forschung
Neben der klinischen Tätigkeit wird an unserer Klinik auch konsilspezifische Forschung betrieben. Nähere Informationen zu Forschungsprojekten des Konsildienstes finden Sie auf der Forschungsseite des Konsildienstes.
Weiterbildung
Weiterbildung der Assistenzärzte/innen in Konsiliarpsychiatrie und Psychopharmakologie im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Fortbildungsveranstaltung Psychopharmakologisches Kolloquium, siehe unter Kolloquien und Fortbildungsveranstaltungen im Klinikum zu psychiatrisch-psychotherapeutischen Themen.





